Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

1.- ANGEBOT UND ABSCHLUSS

  1. Unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zugrunde. Der Kunde erkennt unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen an. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen..
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung rechtswirksam. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Ebenso sind mündliche Bestellungen für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen.

2.- PREISE UND ZAHLUNGEN

  1. Unsere Preise sind Bruttopreise in EURO. Die Preise verstehen sich ab Lager. Transport und Montage sind nicht im Kaufpreis enthalten, können aber zu jeder einzelnen Bestellung  separat angeboten werden. Bei diesen Lieferangeboten gehen wir bei der Kalkulation immer von einer ebenerdigen Anlieferung aus.  Die Auslieferung der Ware erfolgt gegen Vorauskasse.. Sonderanfertigungen  z.B. Massänderungen, Sonderlackierungen und Farbabweichungen von unseren Standardfarben etc.. erfordern bei Auftragserteilung 50% Anzahlung.
  2. Treten zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem der Vertragserfüllung Kostenerhöhungen (zum Beispiel Steuern, Personal, Transportkosten und Frachtkosten, inklusive Zölle, Erhöhung der Ein- und Ausfuhrgebühren sowie Kostenerhöhungen infolge von Wechselkursänderungen) ein oder werden öffentliche Abgaben oder Steuern neu eingeführt, so sind wir berechtigt, die Preise angemessen zu erhöhen.

3.- LIEFERUNG

  1. Die von uns angegebenen Liefer- und Versandtermine sind nur annähernd und unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich anerkannt haben.
  2. In Fällen höherer Gewalt und anderer, unvorhergesehener Ereignisse (zum Beispiel bei Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnung etc.), die uns, einen Zulieferer oder Vertriebspartner betreffen, sind wir berechtigt, den Liefertermin angemessen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit dieser noch nicht ausgeführt ist. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener, schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Falls sich die Lieferzeit verlängert oder wir von unserer Lieferverpflichtung frei werden, kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
  3. Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 14 Tage überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach Verstreichen einer uns schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens weiteren 14 Tagen durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadenersatzanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Lasst fällt.
  4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, dass die teilweise Lieferung für den Kunden kein Interesse hat. Dafür trägt allein der Kunde die Beweislast. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.
  5. Verweigert der Kunde die Annahme von uns gelieferter Ware, so können wir eine angemessene Frist zur Abnahme setzen, nach deren Ablauf wir berechtigt sind, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 50% des Netto-Warenwertes zu verlangen. Entsprechendes gilt, wenn Kunde nach Abruf die Annahme von uns gelieferter Ware verweigert.

4.- GEWÄHRLEISTUNG

  1. Gelieferte Ware hat der Kunde nach Empfang auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen. Geringe, Abweichungen in Gewicht, Form, Farbe, Abmessung, Muster, Qualität, Beschaffenheit stellen keinen Mangel dar. Etwaige Reklamationen wegen Mängeln dieser Art haben unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich unter Hinzufügung einer detaillierten Fehlerbeschreibung sowie einer Rechnungskopie und aussagefähigen Digitalfotos zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche wegen solcher Mängel nicht mehr gestellt werden. Später auftretende, verborgene Mängel, die unserer Gewährleistung unterfallen, sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich und unter Abgabe von Gründen zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und ist beschränkt auf Mängel, die im Zeitpunkt des Gefahrüberganges auf den Kunden vorlagen.
  2. Mängel eines Teiles einer Lieferung können, sofern der Rest für den Kunden verwendbar ist, nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Die Beweislast für die Nichtverwendbarkeit der Restlieferung trägt allein der Kunde.
  3. Im Falle berechtigter Beanstandung kann der Kunde kostenlose Ersatzlieferung der mangelhaften Ware verlangen. Er hat nur dann ein Recht auf Rückgängigmachung des Kaufes oder die Herabsetzung des Kaupreises, wenn die Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist. Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Waren bedarf unseres vorherigen schriftlichen Einverständnisses. Gutschriften für zurückgegebene Waren werden  von uns nur dann erteilt, wenn die Ware unbeschädigt zurückerhalten. Im Falle berechtigter Beanstandung hat Instyle Living zuerst wahlweise das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, gegen Rückgabe der beanstandeten Ware. Eine vom Kunden zu setzende Frist zur Erfüllung muss mindesten 4 Wochen betragen. Nur soweit Nachbesserung und Ersatzlieferung nicht möglich ist, kann der Kunde den Kaufpreis in angemessener Höhe mindern.
  4. Alle Massangaben sind Circa-Masse und verstehen sich Breite x Tiefe x Höhe. Abweichungen und technische Änderungen, die der Qualitätsverbesserung dienen, behalten wir uns vor. Abweichungen in den Beiztönen, Farbe von Geflechtmaterialen, lackierten Teilen oder Bezügen können nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden. Solche Differenzen berechtigen nicht zu Mängelrügen und/oder zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen uns.

5.- EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Die gelierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegenüber dem Kunden zustehenden und noch ausstehenden Forderungen unser Eigentum.

6.- DATENERFASSUNG

  1. Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Geschäften Lieferungen enthaltenen Daten in Datenspeicheranlagen zu erfassen und zu verarbeiten.

7.- ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT

  1. Für diese Geschäfts- und Lieferbedingungen und unsere gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Spanische Recht.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden  Verbindlichkeiten  ist Palma de Mallorca.
  3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit einer sonstigen Bestimmung oder Vereinbarung nicht berührt.